Der Dorfladen Wallertheim stellt sich vor
Betreiber und Form: | „Bürgergemeinschaft“ (UG & Still), Gründungsveranstaltung am xxxxxx; gegründet wird nach den genossenschaftlichen Gedanken. |
Organe der Gesellschaft (geplant): | 1. Gesellschafter der UG (werden von den typisch stillen Gesellschaftern gewählt bzw. bestimmt) 2. Gesellschafterrat, der zum Aufsichtsrat bzw Beirat der UG bestellt wird; kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung (wird von den stillen Gesellschaftern gewählt) 3. Ein oder mehrere Geschäftsführer 4. Gesellschafterversammlung der UG-Gesellschafter und der typisch stillen Gesellschafter |
Gesellschafter, Gesellschaftsanteile: | Wer kann Mitglied werden? Beendigung der Mitgliedschaft: Geschäftsanteile: Haftung der Mitglieder: Übertragung der Gesellschaftsanteile an eine dritte Person: Verwendung der Einlage: Auseinandersetzungsguthaben (typisch stille Gesellschaft und UG-Gesellschafter): Stimmberechtigung: Stimmberechtigung erfolgt nach „Köpfen“ und nicht nach Kapitaleinlage. |
Sonstiges: | Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3b Vermögensanlagegesetz unterliegt die Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter nicht der Prospektpflicht. Die angebotenen Anteile übersteigen den Gesamtwert von 100.000 Euro nicht innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. |
Baumaßnahmen, Räumlichkeiten: | Räumlichkeiten sind noch nicht vorhanden. Es soll auf dem Gelände Anwesen Kröhl gebaut werden. |
Zielsetzung: | Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln. Frische und Service haben bei uns absolute Priorität. |
Wirtschaftlichkeit: | Als oberstes Ziel: Sicherstellung der Versorgung der Ortschaft mit Lebensmitteln und regionalen Produkten. Wirtschaftliches Ziel: ausgeglichenes Betriebsergebnis. Sofern Gewinne erwirtschaftet werden, können diese auch in Form von Warengutscheinen an die stillen Gesellschafter nach vorheriger Beschlussfassung ausgeschüttet werden. |
Datenschutzerklärung: | Der Antragsteller erklärt sich mit der analogen und digitalen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Antragsteller erhält auf Antrag gem. Art 15 DS-GVO eine Information über seine gespeicherten Daten. Die Weitergabe der Daten an Dritte -mit Ausnahme an das für das Unternehmen tätige Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro sowie der zuständigen Bank und der gesetzlich vorgeschriebenen Datenspeicherung und -weitergabe der Daten- bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner. Näheres ist in der Datenschutzerklärung, die jederzeit zur Einsichtnahme im Dorfladen liegt, geregelt. |