Der Dorfladen Wallertheim stellt sich vor

Betreiber und Form:

„Bürgergemeinschaft“ (UG & Still), Gründungsveranstaltung am xxxxxx; gegründet wird nach den genossenschaftlichen Gedanken.

Organe der Gesellschaft (geplant):

1.     Gesellschafter der UG (werden von den typisch stillen Gesellschaftern gewählt bzw. bestimmt)

2.     Gesellschafterrat, der zum Aufsichtsrat bzw Beirat der UG bestellt wird; kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung (wird von den stillen Gesellschaftern gewählt)

3.     Ein oder mehrere Geschäftsführer

4.     Gesellschafterversammlung der UG-Gesellschafter und der typisch stillen Gesellschafter

Gesellschafter, Gesellschaftsanteile:

Wer kann Mitglied werden?
Natürliche Personen, Personen­gesellschaften, juristische Personen.

Beendigung der Mitgliedschaft:
Möglich durch Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von 24 Monaten, durch Tod (Mitgliedschaft geht an die Erben über und endet zum Jahresende). Mindestlaufzeit während der Anlaufphase 12 Jahre bzw. am 31.12.2031.

Geschäftsanteile:
Die Höhe des Geschäftsanteiles beträgt 250 Euro (Betrag muss durch 50 Euro teilbar sein); Mehrfachzeichnungen möglich und gewünscht.

Haftung der Mitglieder:
Höchstens mit dem Betrag der Einlage durch die Anteilszeichnung. Kein Nachschuss erforderlich. Zum Schutz der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft muss sich der ausscheidende Gesellschafter mit der Gesellschaft auf einen Rückzahlungsvorschlag einigen.

Übertragung der Gesellschaftsanteile an eine dritte Person:
Jederzeit ohne Fristsetzung mit Zustimmung des Geschäftsführers möglich.

Verwendung der Einlage:
Betreiben eines „Dorfladens Wallertheim“, Erwerb des Warenbestandes, der Ladeneinrichtung sowie der Anlaufkosten

Auseinandersetzungsguthaben (typisch stille Gesellschaft und UG-Gesellschafter):
Einlage abzüglich einer möglichen Verlustzuweisung. An stillen Reserven bzw. Rücklagen etc. ist keiner der Gesellschafter beteiligt.

Stimmberechtigung:

Stimmberechtigung erfolgt nach „Köpfen“ und nicht nach Kapitaleinlage.

Sonstiges:

Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3b Vermögensanlagegesetz unterliegt die Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter nicht der Prospektpflicht. Die angebotenen Anteile übersteigen den Gesamtwert von 100.000 Euro nicht innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten.

Baumaßnahmen, Räumlichkeiten:

Räumlichkeiten sind noch nicht vorhanden. Es soll auf dem Gelände Anwesen Kröhl gebaut werden.

Zielsetzung:

Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln. Frische und Service haben bei uns absolute Priorität.

Wirtschaftlichkeit:

Als oberstes Ziel: Sicherstellung der Versorgung der Ortschaft mit Lebensmitteln und regionalen Produkten. Wirtschaftliches Ziel: ausgeglichenes Betriebsergebnis. Sofern Gewinne erwirtschaftet werden, können diese auch in Form von Warengutscheinen an die stillen Gesellschafter nach vorheriger Beschlussfassung ausgeschüttet werden.

Datenschutzerklärung:

Der Antragsteller erklärt sich mit der analogen und digitalen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Antragsteller erhält auf Antrag gem. Art 15 DS-GVO eine Information über seine gespeicherten Daten. Die Weitergabe der Daten an Dritte -mit Ausnahme an das für das Unternehmen tätige Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro sowie der zuständigen Bank und der gesetzlich vorgeschriebenen Datenspeicherung und -weitergabe der Daten- bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner. Näheres ist in der Datenschutzerklärung, die jederzeit zur Einsichtnahme im Dorfladen liegt, geregelt.