Elternausschuss

Je enger und vertrauensvoller Eltern und Erziehungskräfte zusammenarbeiten, desto stimmiger verläuft der Alltag des einzelnen Kindes. Das Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren.

 

Das Ziel der Elternvertretung: Den Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung bestmöglich zu verwirklichen!

 

 

 

 

Die Mitglieder des Elternausschusses und ihre Vertreter werden von den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder in einer Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind die anwesenden Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten. Abwesende Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte sind wählbar, wenn ihre schriftliche Zustimmung beim Träger der Kindertagesstätte vorliegt. Die Wahl soll im Oktober eines jeden Jahres erfolgen.

 

Aufgaben des Elternbeirats sind:

  • Sie sind Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung
  • Sie tragen Anliegen der Eltern an die Kita-Leitung und/oder den Träger weiter
  • Die Elternvertretung hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht
  • Der Elternausschuss hält Versammlungen zu organisatorischen Themen die Kita betreffend ab

 

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle, positive Zusammenarbeit mit Ihnen, denn ohne Ihre Unterstützung und Engagement wäre vieles nicht möglich!